Hier die Marktordnung für die Teilnahme an den Trödel- und Flohmärkten:
§1 | Aussteller müssen Ihr Namensschild und komplette Adresse an Ihrem Verkaufsstand anbringen. ! |
§2 |
Das Anbieten von folgenden Artikel ist strengstens untersagt : Lebende Tiere, gebrauchsfähige Waffen, pornographische Artikel, Nationalsozialistische Artikel, Kriegsspielzeug, Hehlerwaren, Imitationen, Blender, Replikate, Repros etc., Nicht ordnungsgemäß lizensierte Tonträger. |
§3 | Das Verteilen von Werbezettel auf dem gesamten Gelände ist nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. |
§4 |
Teilnehmer die Ihre kunsthandwerklichen und handwerklichen Produkte (wenn gestattet) anlässlich einer Veranstaltung
herstellen und vertreiben, müssen Ihre Legimitation durch Eintrag in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) nachweisen können. Lediglich der Vertrieb bedarf keinen besonderen Nachweises. |
§5 |
Beim Aufbau des Standes ist auf eine ausreichende Fahrgasse zwischen den jeweils gegenüberliegenden Ständen zu achten. (in der Regel min. 3,5 Meter). Hydranten sind von Verkaufsflächen freizuhalten. |
§6 |
Die Standgebühr ist am Veranstaltungstag (vor Aufbau des Standes) in bar zu entrichten. (Preis siehe Veranstaltungstermine)
Bei PKW am Stand wird eine Standgebühr/länge ab 3 Meter berechnet; Bitte auch beachten, bei kleinen Ständen, die längste Standseite wird gerechnet. |
§7 | Der Aussteller ist verpflichtet den Standplatz sauber zu hinterlassen. |
§8 |
Den Anweisungen des Ordnungspersonal ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den Marktfrieden können einen Platzverweis für den Veranstaltungstag oder ein Hausverbot ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. |
Veranstaltungen Rolinski, 2007
Ich verweise auf das Impressum unserer Reptilienbörsenseite:
http://www.reptilienboersen-rolinski.de/about/ |